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   BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54   

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https://dejure.org/1954,189
BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54 (https://dejure.org/1954,189)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1954 - 2 AZR 58/54 (https://dejure.org/1954,189)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1954 - 2 AZR 58/54 (https://dejure.org/1954,189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RegelungsG (G131) § 52 § 63; TO A § 16
    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit für Ansprüche aus dem RegelungsG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit des ArbG - Anspruchsvoraussetzungen - Versorgungsanspruch - Beamtenrechtliche Grundsätze - Unkündbarkeit - Kündigungsbestimmungen - Höhere Angestellte - Beamte auf Lebenszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 205
  • NJW 1955, 359
  • DVBl 1955, 368
  • DB 1955, 170
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 267/54

    Arbeitsverhältnis: Beschränkung auf Kündigung aus wichtigem Grund

    Auszug aus BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54
    Anders ist es nur bei Angestellten, die den tariflichen Bestimmungen für den öffentlichen Dienst überhaupt nicht unterliegen, z.B. weil ihr Gehalt über die Versicherungsgrenze hinausgeht (§ 1 TOA) und mit denen deshalb Sondervereinbarungen getroffen worden sind, so insbesondere, wenn sie wegen ihrer besonderen Erfahrung und praktischen Bewährung und ihrer wissenschaftlichen Kenntnisse wie z.B. Ärzte, Chemiker, Techniker, Kaufleute oder Landwirte, als leitende Kraft für bestimmte Betriebe oder Anstalten, meist erst in vorgerücktem Alter, angestellt werden und denen, wenn sie aus etat- oder beamtenrechtlichen Gründen nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit überführt werden können, eine dem Beamten gleiche Stellung hinsichtlich Dauer und Versorgung gewährt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 12. Oktober 1954, AP 54 § 52 Reg. Ges. Nr. 1; NJW 1954, 1860).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 10/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54
    Die Erfüllung staatlicher Aufgaben, namentlich auf dem sozialen Gebiet und dem der Fürsorge, muss nämlich nicht nur in der Form geschehen, dass öffentliche Behörden mit der Durchführung im Verwaltungswege betraut werden; es können auch unmittelbar durch Gesetz privatrechtliche Ansprüche gegen bestimmte staatliche Verbände begründet oder bestimmten Staatsorganen die Verpflichtung zum Abschluss privater Geschäfte (Darlehn, Kreditbürgschaften, Anstellungsverträgen) auferlegt werden (vgl. RGR Komm. § 89 Abs. 2; Siebert, Privatrecht im Bereich öffentlicher Verwaltung 1953; BGHZ 4, 269; BAG vom 07 Oktober 1954 - 2 AZR 10/53, AP Nr. 2 zu 2 ArbGG ).
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

    Dann könnte eine einheitliche Ordnung mit normativer Wirkung für die bestehenden Arbeitsverhältnisse immer nur zugunsten der Arbeiter verbessert, niemals aber zu ihren Lasten geändert werden (vgl. dazu Nipperdey, Festschrift f. Heinrich Lehmann, 1936, S. 258 ff; Siebert, Festschrift f. Nipperdey, 1955, S. 126 f; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch 6. Aufl., Bd. 2, S. 416 ff; Schlessmann, DB 58, 109; Hiersemann, RdA 58, 211, und vor allem BAG AP Nr. 2 zu § 52 RegelungsG und AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag).
  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 170/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit bei Versorgungsanspruchen nach dem

    An der Entscheidung BAGE 1, 205 wird festgehalten.«.

    Das Landesarbeitsgericht hält die Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1954 (BAGE 1, 205 ), dass die Arbeitsgerichte für die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer aus dem Regelungs-Gesetz zuständig seien, auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht für anwendbar, weil der Kläger die Beklagte nicht aus einem früheren Arbeitsverhältnis in Anspruch nehme, sondern seine Ansprüche gegen die Beklagte nur aus den Bestimmungen der §§ 52, 58 Abs. 1 Satz 2, 59 a des Regelungs-Gesetzes herleite.

    Der Senat hat sich mit der von dem Bayerischen Gerichtshof für Kompetenzkonflikte und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof vertretenen Meinung bereits in seinem Urteil BAGE 1, 205 auseinandergesetzt.

    Ein Anspruch auf Wiedereinstellung, für den der Rechtsweg nicht zulässig ist (BAGE 1, 205, 209), ist nicht geltend gemacht.

    Das war, wie die Gründe des Urteils BAGE 1, 205 ergeben, die Grundlage, von der aus die Frage, ob für die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer die Verwaltungsgerichte oder die Arbeitsgerichte zuständig sind, entschieden worden ist, Das muss auch für den vorliegenden Fall gelten, wo es sich um die Frage der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen Gerichte handelt.

  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73

    Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die

    Demnach wird den Dienstordnungs-Angestellten und den Beamten kein gleichartiger Anspruch auf Ruhegehalt gewährt; schon das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16. Dezember 1954 - 2 AZR 58/54 - [ZBR 1955, 57]) hat in einem anderen rechtlichen Zusammenhang mit Recht darauf hingewiesen, daß der Anspruch "im Hinblick auf das frühere Dienstverhältnis verschieden" ist.
  • BSG, 28.11.1955 - 3 RK 10/55
    berechtigten Angestellten und Arbeiter können vielmehr auch privatrechtlicher Natur sein (vgl. BVerw. im Urteil vom 10.6.1955 a.a.O. und BAG. im Urteil vom 16.12.1954 in NJW. 1955 S. 359 = DVBl. 1955 S. 368 = ZBR.
  • BVerwG, 10.06.1955 - II C 226.53

    Rechtsweg bei streitigem Anspruch auf Gewährung von Ausgleichsbeihilfe -

    Der Senat befindet sich mit dieser Auffassung im wesentlichen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum zu dieser Frage: Bundesarbeitsgericht vom 16. Dezember 1954, NJW 1955 S. 359 = DVBl. 1955 S. 368; Württ.-Bad.
  • BAG, 10.12.1965 - 3 AZR 204/65

    Nachwirkende Fürsorgepflicht - Verpflichtung des privaten Arbeitgebers -

    Der Arbeitgeber ist ihm gegenüber unter normalen Verhältnissen für die Dauer des ganzen Arbeitslebens gebunden- Wenn dann trotzdem außergewöhnliche und außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegende Verhältnisse ohne Verschulden des Arbeitnehmers zu einer vorzeitigen Lösung des Arbeitsverhältnisses führen, so gebietet die ürsorgepflicht dem Arbeitgeber eben wegen der eingegangenen Xesteren Bindung, dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer wenig stons die erdiente Anwartschaft zu erhalten , wenn dies nach den jeweiligen Umständen zumutbar erscheint» Solange aber der Arbeitnehmer nicht "unkündbar11 ist, liegt auch nach langer Betriebszugehörigkeit eine ordentliche Kündigung - mit oder ohne Verschulden des Arbeitnehmers - jederzeit im Bereich des Möglichen» Insbesondere ist in Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannt, daß die Zusage eines Ruhegeldes die freie Kündbarkeit grundsätzlich nicht ausschließt (BAG 1, 205 [212] = AP Nr» 2 zu § 52 Regel'ungsG)« Der nicht unkündbare Arbeitnehmer ist also nicht davor geschützt, daß er - auch ohne eigenes V e r schulden - eine Ruhegeldanwartschaft verliert, wenn - wie hier - die Ruhegeldzusage unter der Bedingung steht, daß der Arbeitnehmer den Versorgungsfall in den Diensten des Arbeitgebers erlebt» Das Risiko liegt nach der vertraglichen Lage insoweit beim Arbeitnehmer» Dann kann aber der Arbeitgeber grundsätzlich auch nicht verpflichtet sein, dem vorzeitig ohne eigenes Verschulden ausgeschiedenen kündbaren Arbeitnehmer die Anwartschaft zu e r halten» Da das Landesarbeitsgericht diesen Grundsatz verkannt hat, mußte das angefochtene Urteil aufgehoben werden».
  • BAG, 27.10.1955 - 2 AZR 47/54

    Arbeitsverhältnis: Verlust der Rechte nach dem Regelungsgesetz, Anwendbarkeit der

    Da der Kläger als Dienstordnungsangestellter, wie beide Parteien übereinstimmend vortragen, am 08. Mai 1945 einen vertraglichen Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen hatte und ihm außerdem zu diesem Zeitpunkte nur noch aus einem wichtigen Grund gekündigt werden konnte (§ 354 RVO ), steht nach §§ 63, 52 des Regelungsgesetzes, Art. 111 Nr. 2 der Dritten Durchführungsverordnung in der Fassung der Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Sechsten Durchführungsverordnung zum Regelungsgesetz vom 10. Juni 1955 (BGBl 1, 274) seine Rechtsstellung statusmäßig der eines Beamten zur Wiederverwendung (Beamter z.Wv.) gleich (BAGE 1, 205, 210, 211).
  • BAG, 30.10.1962 - 3 AZR 405/61

    Kollektivrechtliche Ordnung - Arbeitsbedingungen - Kollektiv generelle Regelung -

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß auch in einem solchen Fall das Ordnungsprinzip gilt und danach eine Änderung auch zuungunsten der Arbeitnehmer möglich ist (vgl. BAG 5, 2j4 = AP Nr. 1 zu § 52 SchwBeschG; AP Nr. 5 zu § 9 TVG; BAG 1, 205 = AP Nr. 2 zu § 52 Regelungsgesetz; AP Nr. 1 zu § 242 Betriebliche Übung; BAG AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG 5 1J0 = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag; BAG Urteil v. 26. Oktober 1962 - 1 AZR 8/61).
  • BAG, 16.10.1956 - 3 AZR 198/54

    Regelungsgesetz: Begriff der Wiederverwendung

    Io Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche von früheren Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes aus dem Regelungsgesetz hat das Berufungsurteil in zutreffender Weij se bejaht (BAG 1, 205? BVerwGE 2, 144; BSG 2, 53)» j IIo Zutreffend geht das Urteil von § 63 Abs»1 Regelungsgesetz aus, und stellt einwandfrei fest, daß der Kläger 1945 seinen Arbeitsplatz aus anderen als tarifrechtlichen Gründen verloren hat.
  • BAG, 17.07.1956 - 3 AZR 112/54

    Regelungsgesetz: Begriff der obersten Dienstbehörde, Anwendung des § 7 Abs. 1

    Mit Recht hat das angefochtene Urteil angenommen, dass die Arbeitsgerichte für den Klageanspruch sachlich zuständig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG ; § 2 Nr. 3 der 3. DVO zum RegelungsG; vgl. BAGE 1, 205 ; 2, 81; BVerwGE 2, 144; BVerwG, DVBl 1956, 267), und dass die nach dem damals noch gültigen § 358 Abs. 3 RVO erforderliche Entscheidung des Oberversicherungsamts vorliegt und rechtzeitig mit der zulässigen Klage beim Arbeitsgericht angegriffen worden ist.
  • BAG, 06.07.1959 - 3 AZR 378/56

    Ruhegeldregelungen - Gemeindesatzungen - Inhalt der Einzeldienstverträge -

  • BAG, 25.02.1958 - 3 AZR 356/55

    Hessische Unterhaltsbeitragsgesetz - Günstigere landesrechtliche Vorschrift -

  • BAG, 11.12.1956 - 3 AZR 61/54

    Arbeitsverhältnis: Begründung bzw. Bestätigung des Beschäftigungsverjhältnisses

  • BAG, 07.08.1956 - 3 AZR 283/54

    Regelungsgesetz: Prüfungsumfang der Arbeitsgerichte bei Klagen nach dem

  • BAG, 23.10.1956 - 3 AZR 299/54

    Regelungsgesetz: Anwendungsbereich

  • BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58

    Mangel an geeignetem Personal - Konjunktur - Anwednung der Rechtsvorschrift

  • BAG, 15.02.1960 - 3 AZR 346/57

    Stadtverwaltung Breslau - Frühere Angestellte - Städtischer Dienst - Kündigung -

  • BAG, 10.05.1960 - 3 AZR 571/57

    Festsetzung der Pensionshöhe - Ermessensspielraum - Pensionsfestsetzungsbescheid

  • BVerwG, 17.12.1959 - II C 157.59

    Rechtsmittel

  • BAG, 23.05.1961 - 3 AZR 20/60

    Ehrensold - Versorgungsanspruch

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